Antrag Nr. 15-2114/2018: Verhinderung von verkehrswidrigem Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen im Bereich des Geh- und Radweges vor dem Haus Falkenstraße 29

11. Oktober 2018

Antrag in der BZR-Sitzung am 17.10.2018

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Auffahrt zu dem Radweg vor dem Haus Falkenstraße 29 ist aus Richtung Egestorffstraße kommend in Fahrtrichtung stadteinwärts mit Hilfe eines retroreflektierenden Pfosten (alternativ durch einen mit einer retroreflektierenden Leitplatte gesicherten Pfosten) in der Breite linksseitig des Radweges (in Fahrtrichtung) dahingehend zu verringern, dass eine Einfahrt in diesen Bereich mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen verhindert wird (auf eine Durchfahrtbreite von ca. 160-170 cm).

Begründung

An Werktagen ist tagsüber regelmäßig zu beobachten, dass der genannte Bereich, der lediglich Fußgängern und Radfahrern zugedacht ist, durch Kraftfahrzeugführer zum Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen missbraucht wird. Im genannten Bereich findet zu diesem Zeitraum aber reger Fußgänger- und Radfahrerverkehr statt. Dieser wird durch die genannten Kraftfahrzeuge teilweise stark behindert, vereinzelt müssen Fußgänger den ohnehin sehr schmalen Radweg mitbenutzen. Vereinzelt ist es hierbei bereits zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmern gekommen.

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